Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Angebot, Auftrag und Bestätigung

EOS- Kultur- und Studienreisen bietet Ihnen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleistungen an, die in unserer Printwerbung und dem Jahreskatalog angeboten werden. Ihr Auftrag kann fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erteilt werden, er erhält erst Gültigkeit mit einer Bestätigung durch EOS – Kultur- und Studienreisen. Ein Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden, es gilt der Posteingangszeitpunkt bei EOS- Kultur- und Studienreisen.

Zahlung

Nach erfolgter Bestätigung durch EOS- Kultur- und Studienreisen ist eine Anzahlung in der Höhe der auf der Bestätigung angegebenen Summe innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen. Die Buchung erhält hierdurch erst ihre Gültigkeit. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt geleistet werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es EOS- Kultur- und Studienreisen frei, den Rücktritt gemäß § 6 dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Zahlungen können nur per Banküberweisung auf das nachfolgende Konto überwiesen werden:

EOS-Studienreisen
Mario Becker

Commerzbank Frankfurt

IBAN DE 52 5004 0000 0338 2645 00

Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung das Reiseziel, das Reisedatum, die Kunden- und/oder Rechnungsnummer an.

Pflichten von EOS- Kultur- und Studienreisen

EOS- Kultur- und Studienreisen verpflichtet sich, die Reise in der angekündigten Art und Weise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung und Durchführung der Exkursion zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. EOS- Kultur- und Studienreisen haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und Werbematerialien und garantierte eine optimale Reisevorbereitung.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen und seinerseits für eine problemlose Durchführung und Abwicklung der Reise zu sorgen. Die Richtigkeit und Aktualisierung der persönlichen Reisedokumente sind ebenso verpflichtend wie die korrekte Beachtung der allgemein üblichen Reisebestimmungen von Flug-, Land- und Schiffsverbindungen.

Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden

Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so kann EOS- Kultur- und Studienreisen folgende Pauschalentschädigung verlangen:

wenn der Rücktritt 30 Tage, bei Flug-, Schiffs- und Sonderreisen sowie Reisen in Länder mit Visumpflicht 60 Tage vor Reisebeginn zugeht, eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes

Bei einem späteren Rücktritt entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Auftragswertes

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung, die für Kosten durch Leerbettgebühr, Telefon- und Telefaxkosten usw. entsteht, bleibt ausdrücklich vorbehalten. In jedem Fall hat der Kunde EOS seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung in unserem Büro. Im Falle von Erkrankungen weisen wir auf die Vorlage eines Attestes (sofern eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde) hin, im Falle von Nachrückerregelungen auf entstehende Kosten für Flugplatz-Change, Doppelzimmerreduzierung etc. ausdrücklich hin.

Finden sich keine „Nachrücker“-Möglichkeiten und besteht keine Reiserücktrittversicherung, so beträgt der zu zahlende Anteil am Gesamtreisepreis

14 Tage vor Reiseantritt 100 %
21 Tage vor Reiseantritt 75 %
30 Tage vor Reiseantritt 50 %

Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann sowohl EOS- Kultur- und Studienreisen wie auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle von Einflüssen, die bei Reiseorganisation nicht absehbar waren (z.B. Museumsumbauten, Schließungen etc.) informiert EOS- Kultur- und Studienreisen die Kunden vor Reiseantritt und erläutert adäquate Ausweichziele. Eine Möglichkeit zur Vertragsauflösung besteht jedoch nur bei wesentlichen und das Reiseziel in Frage stellenden Änderungen.

Gewährleistungen

Im Rahmen einer Schadensminderungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einem Vertreter von EOS- Kultur- und Studienreisen direkt von einer Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichsam sind Beanstandungen direkt beim Leistungsanbieter vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines evtl. entstehenden Schadens gelten im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Schadensersatzansprüche können im Zusammenwirken mit EOS- Kultur- und Studienreisen einem Dritten (z.B. Hotel, Airline usw.) formuliert werden. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Art sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Angaben zu Reisepreis oder Reisetermin können Schwankungen unterliegen, auf die EOS-Studienreisen nur bedingt Einfluss ausübt. Mitteilungen auf der Website können daher auch eine Änderung erfahren.

Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Kunde selbst verantwortlich. EOS- Kultur- und Studienreisen ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung bei Visavermittlung an den Kunden gerne behilflich. Wichtig: Eine Reiseteilnahme ist nur in gesundheitlich einwandfreiem Zustand und mit gültigen Impfnachweisen/Reisedokumenten möglich !

Sonstiges

Alle Preisangaben sind Endpreise – Zusatzkosten können nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich in der Bewerbung einer Exkursion angegeben wird (z.B. Preiserhöhungen durch Kerosinzuschläge, Ölpreiserhöhungen, Mehrwertsteueränderungen etc.). Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Sitzplatzregelungen im Falle von Bus- und Flugreisen sind vom Reiseveranstalter nicht zu organisieren, nur im Falle von dringend notwendiger Berücksichtigung (Behinderung, Krankheit) werden vom Reiseveranstalter Sitzplatzregelungen vorgenommen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz der Firma
EOS Kultur- und Studienreisen Mario Becker M.A.
Am hohen Rain 3
D - 61273 Wehrheim